Verwaiste Eltern, verwaiste Mütter, Geschwister… Guter Hoffnung sein, doch dann bleibt da eine leere Wiege.
Frauen, die ein Kind durch Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch oder durch eine Totgeburt verloren haben, steht genauso Hebammenhilfe in Form von Wochenbettbesuchen und Beratungen zu. Sie haben gesetzliches Anrecht auf Hebammenhilfe, doch oft wissen Frauen nichts davon. Leben und Tod ist besonders bei einer stillen Geburt so nah beieinander und kann so unfassbar traurig sein.
Trauen Sie sich, wenn Sie sich in dieser Situation befinden, sich bei mir zu melden. Denn oft ist es heilsam, sich einer Hebamme anzuvertrauen und ganz anders mit dem Thema Trauer und Tod umzugehen. Welche Schwangerschaftswochen sind da egal!
Ich habe keine Berührungsängste, bitte haben Sie diese auch nicht, und sprechen Sie mich an.
Hinweis: Die reguläre Wochenbettzeit beträgt zwölf Wochen nach der Entbindung, und wird von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie danach erst den Bedarf haben, kann um weitere vier Wochen auf ärztliches Attest dieses verlängert werden.
Wenn Sie eine Begleitung über diese Zeit wünschen, so gilt dies nicht mehr als Hebammenleistung und wird von den Krankenkassen nicht mehr erstattet. In diesem Fall beträgt der Satz für 60 Min. = 65 Euro